Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sichere Datenverarbeitung ist für uns selbstverständlich
Die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten ist für Nutzer von Peoplexact nichts Neues. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Mit ihrer Umsetzung wird die Sicherheit personenbezogener Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern endlich ernst genommen. Bei Peoplexact stand die Sicherheit der personenbezogenen Daten unserer Befragten jedoch schon immer im Mittelpunkt, als wir das beste Do-it-yourself-Umfragesystem auf dem Markt entwickelt haben.
Seit Peoplexact als internes Analysetool für das Beratungsunternehmen Rambøll Management Consulting entwickelt wurde, orientieren wir uns an den sichersten IT-Setups der Branche. Heute ist Peoplexact das flexibelste und benutzerfreundlichste Umfragesystem auf dem Markt – mit der gesamten Expertise von Rambøll Management Consulting im Rücken.
Mit Hunderten von Kunden im öffentlichen und privaten Sektor sind wir stolz darauf, in unserer Branche Maßstäbe dafür zu setzen, wie die Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten sind.
TransparenzEs geht um Transparenz, Erforderlichkeit und Sicherheit
Die DSGVO stellt strenge und deutlich verschärfte Anforderungen an alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es gibt viele Regeln, im Kern lassen sie sich jedoch so zusammenfassen:
Was ist die DSGVO?
Ziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist es, die personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu schützen, den Einzelnen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben und die Datenschutzvorschriften in der gesamten EU zu vereinheitlichen. Die Regeln gelten für alle, die Daten über EU-Bürgerinnen und -Bürger verarbeiten – also auch für Organisationen außerhalb der EU, die Daten über Personen innerhalb der EU verarbeiten.
Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit für die betroffenen Personen und sieht gleichzeitig strenge Sanktionen gegen Organisationen vor, die die Regeln nicht einhalten. Die EU kann inzwischen Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen.
DSGVO bei Umfragen
Umfragen enthalten naturgemäß personenbezogene Daten – schließlich befragen wir Menschen. Und in vielen Fällen ist es notwendig, sensible personenbezogene Daten zu erheben – zum Beispiel bei Befragungen zur Mitarbeiterzufriedenheit oder Patientenzufriedenheit. Deshalb haben wir besonderen Wert darauf gelegt, dass Sie das Recht Ihrer Befragten auf eine sichere Datenverarbeitung einfach und sicher wahren können – ohne Abstriche bei Ihren Rücklaufquoten.
Ihre Befragten müssen ihre Einwilligung jederzeit einfach ändern oder widerrufen und ihre Daten aus Ihrer Umfrage löschen lassen können. Mit der neuen Befragtensuche in Peoplexact können Sie die Antworten einzelner Befragter ganz einfach herausfiltern und gezielt nur diese Daten in Ihrer Umfrage ändern oder löschen.
Nur Personen, für die es unbedingt erforderlich ist, dürfen Zugriff auf die Daten Ihrer Befragten haben. Mit der Zugriffskontrolle in Peoplexact können Sie einzelnen Mitarbeitenden ganz einfach genau die Rechte zuweisen, die sie benötigen – auf folgenden Ebenen:
- Fragebogenrechte (ohne personenbezogene Daten)
- Versandrechte (mit personenbezogenen Daten)
- Analyserechte (mit personenbezogenen Daten)
- Berichtsrechte (können personenbezogene Daten enthalten)
Sie müssen nachweisen können, dass Sie die DSGVO einhalten – und auch, dass Ihre Geschäftspartner sie einhalten. Seit 2017 ist bei neuen Peoplexact-Lizenzen ein Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten. Zusammen mit dem jährlichen Prüfbericht von PwC ist dies Ihre Garantie dafür, dass wir Ihre Sicherheit ernst nehmen.
Vollständige Anonymität ist für Ihre Befragten oft die Voraussetzung dafür, überhaupt an Ihrer Umfrage teilzunehmen – insbesondere wenn es um sensible Informationen geht. Mit Peoplexact legen Sie ganz einfach fest, ob eine Antwort anonym sein soll. Sie können die Umfrage von Anfang an anonym gestalten, wenn Sie keinerlei personenbezogene Daten benötigen. Sie können die Daten aber auch nachträglich anonymisieren, wenn Sie die personenbezogenen Informationen nicht mehr benötigen, die Antwortdaten aber behalten möchten – zum Beispiel, um Entwicklungen über die Zeit zu verfolgen.
Wählen Sie Ihren Auftragsverarbeiter mit Bedacht
Wenn Sie Daten für Ihre Umfrage erheben, sind Sie der Verantwortliche und Peoplexact ist der Auftragsverarbeiter. Ein Auftragsverarbeiter handelt nach den Weisungen des Verantwortlichen. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Daten einstehen müssen, die Sie in das System eingeben. Als Verantwortlicher müssen Sie sicherstellen, dass die Informationen rechtmäßig erhoben werden und dass Sie sie nur für den Zweck verwenden, den Sie bei der Erhebung angegeben haben. Wird irgendwo in diesem Prozess gegen das Gesetz verstoßen, tragen Sie die Verantwortung. Das bedeutet auch, dass Sie Ihren Auftragsverarbeiter zu 100 Prozent unter Kontrolle haben müssen.
Auch wenn letztlich Ihre Interessen auf dem Spiel stehen, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, tun wir als Auftragsverarbeiter alles, um Ihre Daten zu schützen und Ihnen die Einhaltung der Gesetze so einfach wie möglich zu machen. Peoplexact stellt Ihnen die gesamte Sicherheitsdokumentation zur Verfügung, die Sie benötigen – in Form eines ISAE 3000 II-Prüfberichts von PwC sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags, der in Ihrer Peoplexact-Lizenz enthalten ist. Gleichzeitig haben wir eine Reihe von Funktionen entwickelt, mit denen Sie die volle Kontrolle darüber haben, wer auf die Daten Ihrer Befragten zugreifen kann.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Als Administrator können Sie verschiedenen Mitarbeitenden unterschiedliche Berechtigungen zuweisen. Gleichzeitig protokolliert das System sämtliche Aktivitäten, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wer wann auf welche Informationen zugegriffen hat. Unsere Protokollierung ist sogar so detailliert, dass wir eine Benutzersitzung nachbilden können.
Die Zwei-Faktor-Anmeldung bietet doppelte Sicherheit. Sie geben zunächst Ihren persönlichen Benutzernamen und Ihr Passwort ein und werden anschließend vom System entweder per SMS-Code oder anhand Ihrer IP-Adresse verifiziert.
Mit Single Sign-On können Sie den Benutzerzugang mit Ihrem Active Directory verknüpfen. So müssen sich Mitarbeitende, denen Sie Rechte zugewiesen haben, nur an ihrem Arbeitsplatz anmelden, um auf Peoplexact zuzugreifen. Verlässt eine Person das Unternehmen, endet ihr Zugang zu Peoplexact automatisch.
Ihre Daten sicher unter Verschluss
Ganz gleich, ob die Sicherheit digital oder physisch bedroht wird – die Daten Ihrer Befragten sind in sicheren Händen. Wir speichern alle Daten in Dänemark in einem hochgesicherten Rechenzentrum, das Einbruchsversuchen ebenso standhält wie Rauch, Feuer und Wasser.
Alle datenkritischen Systeme sind redundant abgesichert – einschließlich Stromversorgung, Klimatisierung und Datensicherung. Jeden Tag führen wir eine vollständige Sicherung auf einen Server an einem anderen physischen Standort durch.
Wir führen Penetrationstests unserer Umgebung durch – das heißt, wir setzen den Hackerhut auf und versuchen, in unsere eigene Betriebsumgebung einzudringen. Bisher ist es uns nicht gelungen.

Kurz und knapp: Häufige Fragen
Brauche ich die Einwilligung aller Befragten, um personenbezogene Daten zu erheben?
Für die Erhebung personenbezogener Daten brauchen Sie immer eine Einwilligung. Da die Teilnahme an einer Umfrage jedoch eine bewusste und aktive Handlung erfordert, gilt die Teilnahme selbst als Einwilligung. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn eine Umfrage sensible personenbezogene Daten umfasst – empfehlen wir jedoch, eine ausdrücklichere Einwilligung einzuholen.
Unabhängig von der Art der personenbezogenen Daten stellt die DSGVO unmissverständlich klar, dass es sich um eine informierte Einwilligung handeln muss. Für die Befragten muss völlig klar sein, welche personenbezogenen Daten sie übermitteln – und natürlich auch, warum. Als Verantwortlicher bzw. Erheber der personenbezogenen Daten sind Sie unter anderem verpflichtet, der betroffenen Person mitzuteilen, wofür Sie die Informationen benötigen, welchem Zweck die Erhebung dient, wie Sie die Daten speichern und wie lange. Sie sollten außerdem angeben, ob Sie externe Auftragsverarbeiter (wie Peoplexact) einsetzen. Die DSGVO betont zudem, dass Sie die betroffene Person bei der Einholung der Einwilligung über ihre Rechte informieren müssen – nämlich das Recht, die über sie erhobenen Daten einzusehen, das Recht, diese Daten berichtigen zu lassen, und das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen und die über sie erhobenen Daten aus Ihrer Datenbank und der Ihres Auftragsverarbeiters (Peoplexact) löschen zu lassen. Gleichzeitig und in direktem Zusammenhang mit der Erhebung der Informationen müssen Sie es der betroffenen Person leicht machen, diese Rechte auszuüben, indem Sie die Kontaktdaten des Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen angeben.
Mit anderen Worten: Es gibt eine ganze Reihe von Informationen, die für die Befragten leicht zugänglich sein müssen, um die Transparenzanforderungen der DSGVO zu erfüllen. Sie können all diese Informationen auf der ersten Seite der Umfrage zusammenstellen. Sie können sich aber auch auf einen Auszug der Informationen auf der ersten Seite beschränken und einen Link zur allgemeinen Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens einfügen. Dort müssen Sie auch besondere Umstände beschreiben, die mit Ihren Umfragen verbunden sein können – einschließlich der Tatsache, dass Peoplexact der Auftragsverarbeiter ist.
Die Regeln dazu, wie genau eine informierte Einwilligung einzuholen ist, lassen sich unterschiedlich auslegen. Wenn es jedoch eine Faustregel gibt, die Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO hilft, dann diese: Seien Sie zu 100 % transparent in allem, was personenbezogene Daten betrifft. Deshalb fahren Sie am besten, wenn Sie vollständig offenlegen, was Sie erheben, warum und wie lange Sie die Daten speichern. Gleichzeitig stärkt dies Ihre Glaubwürdigkeit erheblich – und die ist schließlich der wichtigste Faktor für die Rücklaufquote.
Speichert Peoplexact die IP-Adressen der Befragten?
Nein. Die IP-Adressen aller Befragten werden anonymisiert. Daher haben weder Sie noch die Mitarbeitenden von Peoplexact die Möglichkeit, die IP-Adressen einzusehen oder zu verwenden.
Kann ich personenbezogene Daten aus einer bestehenden Umfrage löschen?
Ja, Sie können in allen Peoplexact-Umfragen sämtliche Daten löschen – einschließlich personenbezogener Daten. Die DSGVO gibt betroffenen Personen das „Recht auf Vergessenwerden“. Es muss also möglich sein, auf Anfrage alle Spuren einer bestimmten Umfrageteilnehmerin oder eines bestimmten Umfrageteilnehmers zu löschen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie können bestimmte Variablen in einer Umfrage löschen
- Sie können die Antwort einer bestimmten befragten Person löschen
- Sie können alle Daten in einer Umfrage löschen
- Sie können die gesamte Umfrage löschen
Mit unserer neuen Befragtensuche, mit der Sie bestimmte Befragte in all Ihren Umfragen finden, können Sie die Antwort einer bestimmten befragten Person ganz einfach finden und löschen.
Denken Sie daran: Als Verantwortlicher liegt es in Ihrer Verantwortung, alle personenbezogenen Informationen zu löschen, sobald der Zweck der Erhebung und Aufbewahrung erfüllt ist.
Kann ich die Daten in meiner Umfrage anonymisieren, sodass sie keine personenbezogenen Daten mehr enthalten?
Ja, mit unserer neuen DSGVO-Anonymisierungsfunktion können Sie Daten in Ihrer Umfrage mithilfe von Filtern und automatischen Filtern ganz einfach anonymisieren. Sie können zum Beispiel folgende Filter verwenden:
- Zeitfilter: Hier können Sie Daten aus einem bestimmten Zeitraum anonymisieren
- Hintergrunddatenfilter: Hier können Sie alle Hintergrunddaten anonymisieren
- Systemdatenfilter: Hier können Sie zum Beispiel Telefonnummern anonymisieren
- Filter für Text- und Kommentarfelder in Hintergrund- und/oder Fragebogendaten: Hier können Sie alle offenen Felder sowohl in der Datenbank als auch in der Umfrage selbst anonymisieren.
Denken Sie daran: Als Verantwortlicher liegt es in Ihrer Verantwortung, Daten zu anonymisieren und klare Richtlinien für diesen Prozess festzulegen. So können beispielsweise Daten, die für sich genommen keine personenbezogenen Daten sind, in Kombination plötzlich eine Identifizierung ermöglichen.
Wie lange werden personenbezogene Daten in Peoplexact gespeichert?
Nach der DSGVO dürfen Sie personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es für den Zweck Ihrer Datenerhebung erforderlich ist. Wenn Sie die erhobenen Daten für Ihre Umfrage nicht mehr benötigen, müssen Sie also selbst dafür sorgen, dass die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Sie dürfen Daten auch nicht aufbewahren, weil Sie sie möglicherweise für einen anderen Zweck, etwa für das Marketing, nutzen möchten. In diesem Fall müssen Sie erneut eine gesonderte Einwilligung einholen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Daten in Peoplexact selbst zu löschen, wenn Sie sie nicht mehr verwenden.
Wenn Sie die Daten nicht selbst löschen, speichert Peoplexact sie, solange Sie eine aktive Peoplexact-Lizenz haben. Läuft Ihre Lizenz ab, löscht Peoplexact die Daten, die Sie nicht selbst gelöscht haben. Wenn Sie oder Peoplexact Ihre Daten löschen, werden die Daten noch bis zu drei Monate in unserem Backup-System gespeichert und anschließend unwiderruflich gelöscht.
Wo befinden sich die Server von Peoplexact?
Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern grundsätzlich nicht außerhalb der EU bzw. des EWR oder in ein Land übermittelt werden, das nicht als sicheres Drittland eingestuft ist – mehr dazu im Leitfaden der dänischen Datenschutzbehörde (auf Dänisch).
Die Server von Peoplexact, über die wir unsere Kunden weltweit bedienen, befinden sich physisch beim Hosting-Unternehmen Fuzion in Aarhus, Dänemark. Wenn wir Unterauftragsverarbeiter einsetzen, garantieren wir, dass keine Daten an unsichere Drittländer übermittelt werden.
Wer bei Peoplexact hat Zugriff auf meine Daten?
Nur wenige unserer Mitarbeitenden haben Zugriff auf Ihre Daten. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die an der Entwicklung und dem Betrieb von Peoplexact beteiligt sind. Endet das Arbeitsverhältnis einer dieser Personen, wird ihr Benutzerzugang sofort gesperrt bzw. aufgehoben. Wir führen eine Liste der berechtigten Mitarbeitenden, einschließlich der Art des Zugriffs, den die Berechtigung umfasst.
Wenn Sie Support benötigen, können Sie über unser neues Support-Management-System einer bestimmten Person aus dem Peoplexact-Supportteam Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten gewähren. Das Supportsystem stellt sicher, dass der Zugriff nur der angefragten Person, nur für die konkret benannten personenbezogenen Daten in Ihrer Organisation und nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird – zum Beispiel für eine Stunde.
Setzt Peoplexact Unterauftragsverarbeiter ein?
Ja, Peoplexact setzt bei Umfragen, deren Fragebögen per SMS verschickt werden, einen Unterauftragsverarbeiter ein. Den aktuellen Unterauftragsverarbeiter für den SMS-Versand finden Sie unter rambollxact.dk/smsbestilling (dänische Website). Ein Unterauftragsverarbeiter wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem SMS-Versand eingesetzt.
Welche Rechte haben Befragte gegenüber Peoplexact?
Befragte haben das Recht, die personenbezogenen Daten einzusehen, die Sie über sie speichern, und diese berichtigen zu lassen, wenn sie nicht korrekt sind. Grundsätzlich haben Befragte außerdem das Recht, ihre personenbezogenen Daten aus Ihren Umfragen und Archiven löschen zu lassen.
In manchen Fällen hat das Interesse an der Aufbewahrung personenbezogener Daten jedoch Vorrang vor dem Recht der befragten Person auf Löschung ihrer Daten. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Umfragen mit Gesundheitsdaten, die für eine spätere Behandlung erforderlich sein können.
Mit den neuen DSGVO-Funktionen in Peoplexact können Sie den Rechten der Befragten ganz einfach nachkommen.
Denken Sie daran, dass es auch in Ihrer Verantwortung liegt, personenbezogene Daten in exportierten Excel-Dateien zu berichtigen oder zu löschen.
Wenden sich Befragte in diesem Zusammenhang direkt an Peoplexact, verfügen wir über ein effizientes und professionelles Verfahren für die Bearbeitung. Wir leiten die Anfrage an die zuständige Person in Ihrer Organisation weiter und teilen der befragten Person gleichzeitig mit, wie es weitergeht. Nach der DSGVO müssen Sie auf die Anfrage der befragten Person „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ reagieren.
Wie schütze ich personenbezogene Daten in meiner Organisation, sodass nur ausgewählte Mitarbeitende Zugriff darauf haben?
Sie sind verpflichtet, die erhobenen personenbezogenen Daten bestmöglich zu schützen. Deshalb müssen Sie den Zugriff auf das absolut Notwendige beschränken. Sie dürfen die erforderlichen Zugriffsrechte nur den Mitarbeitenden erteilen, die sie wirklich benötigen. Sowohl die bisherige als auch die neue Benutzerverwaltung von Peoplexact ermöglichen es, den Zugriff auf personenbezogene Daten sehr fein abgestuft zu steuern. Mit der neuen Benutzerverwaltung können Sie sich selbst und Ihren Kolleginnen und Kollegen für jede einzelne Umfrage Rechte auf folgenden Ebenen zuweisen:
- Fragebogenrechte (ohne personenbezogene Daten)
- Versandrechte (mit personenbezogenen Daten)
- Analyserechte (mit personenbezogenen Daten)
- Berichtsrechte (können personenbezogene Daten enthalten)
So können Sie beispielsweise bestimmten Mitarbeitenden ganz einfach erlauben, die Ergebnisse einer Umfrage einzusehen, ohne dass sie personenbezogene Daten sehen können.
Werden Peoplexact-Benutzer automatisch gelöscht, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?
Als Verantwortlicher liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre Benutzer zu verwalten – einschließlich Anlage, Deaktivierung und Rechtevergabe. Sie können diesen Prozess automatisieren, indem Sie die Benutzerverwaltung von Peoplexact mit Ihrem Active Directory verknüpfen.
Wenn Ihr Unternehmen keine aktive Lizenz mehr hat, sorgt Peoplexact dafür, dass alle Benutzerberechtigungen und Rechte aufgehoben werden.
Wir bieten zwei Zusatzleistungen für Peoplexact an, mit denen Sie die Verwaltung Ihrer Benutzer in Peoplexact automatisieren können – Single Sign-On (SSO) und Zwei-Faktor-Anmeldung.
Welche Arten von Daten dürfen in Peoplexact gespeichert werden?
Nach der DSGVO dürfen Sie nur die personenbezogenen Daten erheben und speichern, die zur Erreichung des angegebenen Zwecks Ihrer Datenerhebung erforderlich sind.
Sie dürfen zum Beispiel keine Telefonnummern erheben, wenn dies für den angegebenen Zweck nicht erforderlich ist.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Peoplexact und Ihrer Organisation legt den Zweck fest und regelt, welche Arten personenbezogener Daten Sie speichern dürfen. Die DSGVO unterscheidet zwei Kategorien: allgemeine personenbezogene Daten und sensible personenbezogene Daten. Sensible personenbezogene Daten sollten Sie mit besonderer Sorgfalt behandeln.
Wie können wir sicher sein, dass Peoplexact das versprochene Sicherheitsniveau einhält?
- Dafür gibt es gleich mehrere Gründe! Die fünf wichtigsten sind: Peoplexact ist ein IT-System, das von Rambøll entwickelt wurde und Rambøll gehört. Das bedeutet, dass Peoplexact die strengen Anforderungen erfüllt, zu denen sich Rambøll als verantwortungsvolles Unternehmen verpflichtet hat.
- Peoplexact und Ihre Organisation haben einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO geschlossen.
- Peoplexact lässt jedes Jahr ein IT-Sicherheitsaudit durch PwC durchführen. Das Audit basiert auf dem internationalen Standard ISAE 3000-II.
- Wir führen Penetrationstests der Betriebsumgebung durch und prüfen dabei, ob es möglich ist, sich in unser System zu hacken.
- Als Peoplexact-Lizenznehmer ist Ihre Organisation berechtigt, bei Peoplexact ein Audit durchzuführen, um sich zu vergewissern, dass die im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Anlage festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Was macht Rambøll mit Ihren Daten?
Beim Kauf einer Peoplexact-Lizenz ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird an Ihren konkreten Zweck für die Nutzung von Peoplexact angepasst. Er ist unsere gemeinsame Vereinbarung, die sicherstellt, dass wir nur das tun, wozu Sie uns im Auftragsverarbeitungsvertrag anweisen.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag basiert auf den Leitlinien der dänischen Datenschutzbehörde und ist auf das Setup von Peoplexact zugeschnitten. Unser Auftragsverarbeitungsvertrag wird außerdem jährlich im Rahmen des Prüfberichts bewertet.
https://www.datatilsynet.dk/Media/C/0/Registreredes%20rettigheder.pdf (Leitfaden auf Dänisch)
Sie müssen auf Anfragen betroffener Personen zu Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage reagieren.
An wen dürfen Umfragen verschickt werden?
Bei dieser Frage geht es eigentlich weniger um die DSGVO als um Umfragen im Allgemeinen. In Dänemark ist hierfür in erster Linie das dänische Marketinggesetz (Markedsføringsloven) maßgeblich.
Dänisches Marketinggesetz – ähnliche und gleichwertige Produkte
Unaufgeforderte Mitteilungen von Unternehmen an Verbraucher (auch Spam genannt) sind in § 10 des dänischen Marketinggesetzes geregelt. Grundsätzlich muss ein Unternehmen eine Einwilligung eingeholt haben, bevor es Verbraucher per elektronischer Post (E-Mail, SMS und MMS) kontaktieren darf. Das gilt sowohl für aktuelle als auch für ehemalige Kunden.
§ 10 Abs. 2 des dänischen Marketinggesetzes erlaubt jedoch Direktwerbung für eigene und gleichwertige Produkte eines Unternehmens ohne Einwilligung. Die Produkte und Dienstleistungen müssen lediglich gleichwertig, nicht aber identisch mit dem ursprünglich verkauften Produkt oder der ursprünglich verkauften Dienstleistung sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde seine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Kauf angegeben hat. Bei der Angabe seiner E-Mail-Adresse muss der Kunde darüber informiert werden, dass sie für die spätere Vermarktung eigener und gleichwertiger Produkte bzw. Dienstleistungen des Unternehmens genutzt wird. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, weiterer Werbung zu widersprechen – sowohl bei der Angabe seiner E-Mail-Adresse als auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Möglichkeit, Werbemitteilungen abzubestellen, muss außerdem aus jeder weiteren Mitteilung hervorgehen, sodass der Kunde bei jeder Direktwerbung über die Möglichkeit informiert wird, künftige Werbung abzulehnen.
Marktforschungsumfragen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Ähnliches
Nach Auffassung des dänischen Verbraucherombudsmanns fallen E-Mails und SMS mit Marktforschungsumfragen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Ähnlichem in der Regel nicht unter die oben genannten Bestimmungen. Es ist daher zulässig, solche E-Mails und SMS ohne vorherige Einwilligung zu versenden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Umfrage dazu dient, die Produkte eines Unternehmens zu bewerben oder für sie zu werben. In der Praxis wird Wert darauf gelegt, dass der Inhalt vollständig neutral ist und keinen Bezug zum Unternehmen oder seinen Produkten enthält. In einem konkreten Fall hat der dänische Verbraucherombudsmann zu dieser Frage Stellung genommen und betont, dass die Kundenzufriedenheitsbefragung als direkte Fortsetzung einer erbrachten Dienstleistung verschickt wurde, keine Kaufaufforderungen, keine positive Erwähnung des Produkts und kein sonstiges Branding des Unternehmens enthielt. Auf dieser Grundlage kam er zu der Einschätzung, dass der Zweck nicht Marketing, sondern die Ermittlung der Kundenzufriedenheit war.
Nach Auffassung des dänischen Verbraucherombudsmanns sollte die Mitteilung jedoch eine Möglichkeit bieten, künftige Kundenzufriedenheitsbefragungen abzubestellen. Auch wenn die Mitteilung nicht unter die Spam-Bestimmungen fällt, kann es einen Verstoß gegen die Regeln guter Marketingpraxis (vgl. § 3 des dänischen Marketinggesetzes) darstellen, wenn das Unternehmen den Wunsch des Kunden, keine weiteren Mitteilungen zu erhalten, nicht respektiert.
Ist die Umfrage nicht neutral, gilt sie als Marketing und unterliegt damit § 10 des dänischen Marketinggesetzes. Danach muss die Empfängerin bzw. der Empfänger vorab eingewilligt haben, sofern nicht die Ausnahme nach Absatz 2 greift.
Was muss ich dokumentieren?
Wenn Sie Daten für Ihre Umfragen erheben, sind Sie der Verantwortliche. Als Verantwortlicher sind Sie verpflichtet, ein internes Verzeichnis der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sie und Ihren Auftragsverarbeiter zu führen, und Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Verarbeitung personenbezogener Daten den Regeln entspricht.
Das Verzeichnis muss schriftlich bzw. elektronisch geführt werden und ist der Aufsichtsbehörde nur auf Anfrage vorzulegen. Die Pflicht gilt sowohl für die Verarbeitung gewöhnlicher Daten (nicht sensible personenbezogene Daten) als auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible personenbezogene Daten).
Das Verzeichnis muss mindestens Folgendes enthalten:
- Name und Kontaktdaten
- Zweck
- Kategorien der erfassten personenbezogenen Daten
- Kategorien von Empfängern bei Offenlegung
- Übermittlungen an Drittländer und internationale Organisationen
- Löschfristen
- Technische und organisatorische Maßnahmen