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WCAG

Machen Sie Ihre Umfragen für alle zugänglich

Wenn Sie Ihre Fragebogenumfragen für alle zugänglich machen, steigern Sie Ihre Rücklaufquote und sorgen für ein angenehmes Nutzererlebnis bei allen Befragten. Dazu gehören auch Menschen mit Sehbehinderung, Farbenblindheit oder körperlichen Einschränkungen.

Eine hohe Rücklaufquote ist entscheidend, wenn Sie mit einem Umfragesystem wie Peoplexact nach den Einstellungen, der Zufriedenheit und dem Wohlbefinden Ihrer Befragten fragen. Je einfacher die Beantwortung, desto höher die Rücklaufquote – und desto repräsentativer die Umfrage. Ganz einfach: Je mehr Menschen antworten, desto besser sind Ihre Möglichkeiten, zu handeln und echte Veränderungen umzusetzen.

Aber wussten Sie, dass bis zu 15 Prozent der Bevölkerung eine Behinderung haben und daher zum Beispiel Screenreader nutzen müssen, um digitale Informationen wie Websites, Dokumente und die Fragebogenumfragen, die Sie mit Peoplexact erstellen, nutzen zu können?

Es ist daher sehr sinnvoll, auf digitale Barrierefreiheit zu achten – auch bei der Erstellung von Fragebogenumfragen. Für Websites und Anwendungen öffentlicher Stellen ist sie sogar verpflichtend.

Am 23. September 2020 wurde die bestehende EU-Gesetzgebung erweitert: Seitdem müssen alle öffentlichen Websites – neue wie alte – den internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit, WCAG 2.1, erfüllen.

Mit Hunderten von Kunden im öffentlichen und privaten Sektor sind wir stolz darauf, in unserer Branche den Maßstab dafür zu setzen, wie die Gesetzgebung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten ist.


Was ist WCAG 2.1?

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WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit, der seit 2008 das Ziel verfolgt, allen Menschen – unabhängig von Beeinträchtigung oder Behinderung – die gleichen Möglichkeiten zum Zugang zum Internet zu bieten.
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Das World Wide Web Consortium (W3C) hat die Richtlinien entwickelt, die auf vier Grundprinzipien beruhen: Websites und digitale Dienste müssen 1. wahrnehmbar, 2. bedienbar, 3. verständlich und 4. robust sein.
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Der WCAG-Standard wurde fortlaufend aktualisiert und überarbeitet. Die aktuelle Version WCAG 2.1 aus dem Jahr 2018 berücksichtigt noch mehr spezifische Gruppen von Menschen mit Behinderung als zuvor – und stellt damit auch mehr Anforderungen.
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2018 machte die EU es für alle neuen öffentlichen Websites und Anwendungen verpflichtend, die aktualisierte WCAG 2.1 zu erfüllen. Am 23. September 2020 wurde dieses Gesetz dann auf ältere Websites ausgeweitet, die zuvor ausgenommen waren.

Was bedeutet WCAG für Ihre Umfrage?

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Eine Umfrage sollte – mit oder ohne gesetzliche Verpflichtung – den Standard WCAG 2.1 erfüllen. Als öffentliche Organisation sollten Sie alles dafür tun, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Ihren Angeboten haben. Das dient in erster Linie dem Schutz der Bürgerrechte. Es bedeutet aber auch mehr Antworten, repräsentativere Daten, mehr Erkenntnisse und eine bessere Entscheidungsgrundlage.
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Der WCAG-Standard ist in drei Stufen unterteilt: A, AA und AAA. Nach EU-Recht müssen öffentliche Websites die Stufe AA erfüllen. Das umfasst nicht weniger als 50 Richtlinien, die Sie einhalten müssen.
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Mit Peoplexact machen Sie Ihre Umfragen ganz einfach barrierefrei zugänglich und erfüllen dabei WCAG 2.1 AA. Wir haben dafür gesorgt, dass Sie Umfragen so gestalten können, dass möglichst viele Menschen antworten können – mit oder ohne Behinderung.
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Genauso leicht kann man aber auch das Gegenteil erreichen. Es hängt stark von Ihren Entscheidungen bei der Erstellung Ihrer Umfrage ab. Das Wichtigste ist, sich dabei in die Lage der Befragten zu versetzen.

Die vier Prinzipien

1. Wahrnehmbar

Alle Nutzer müssen die Informationen in einer Umfrage leicht wahrnehmen können. Das bedeutet sicherzustellen, dass alle die Fragen verstehen und sich alle – auch Menschen mit Sehbehinderung – durch Ihre Umfrage navigieren können. Unter anderem müssen alle „Nicht-Text“-Elemente wie Bilder, grafische Elemente sowie Audio- und Videoinhalte einen beschreibenden Text haben, damit sie für Screenreader oder andere assistive Technologien verständlich sind.

Bedenken Sie: Eine noch so anschauliche Illustration eines Pfeils zum Anklicken nützt wenig, wenn die befragte Person sie nicht sehen kann.

Alle Inhalte müssen daher durch beschreibenden Text für Befragte mit Sehbehinderung sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten völlig klar sein. So kann jedes Element Ihrer Umfrage mithilfe technischer Hilfsmittel wie Screenreadern wahrgenommen werden.

Alle Umfragen müssen sich allein mit der Maus oder allein mit der Tastatur beantworten lassen. Daher ist es wichtig, dass jederzeit klar ist, wo auf der Seite man sich befindet, damit man sich orientieren kann.

Alle Inhalte Ihrer Umfrage müssen so leicht verständlich sein, dass alle – mit oder ohne Behinderung – die Anweisungen ohne zusätzliche Hilfe verstehen und befolgen können. Das erreichen Sie unter anderem, indem Sie Funktionen und Navigationselemente einheitlich benennen und beschreiben. Auch eine gut verständliche Anleitung ist hier wichtig: Wie sollen die Befragten die Fragen beantworten? Sollen sie eine bestimmte Taste drücken? Wohin sollen sie klicken, um nach dem Antworten weiterzukommen? Erklären Sie alles in einfachen, leicht verständlichen Worten.

Im Sinne der WCAG bedeutet Robustheit „technisch kompatibel“. Kurz gesagt: Die gesamte Umfrage (Navigation, Funktionen, Inhalte usw.) muss gängige Browser und assistive Technologien unterstützen. Es kann daher sinnvoll sein, auf Sonderfunktionen mit eigenen Skripten und eigenem Code zu verzichten.

Wie halten Sie die vier Prinzipien ein?

Das Wichtigste vorweg: Halten Sie Ihre Umfrage einfach und nutzen Sie unsere Standardvorlagen. Wenn Sie mit unserer allgemeinen Standardvorlage oder Ihrer eigenen angepassten Standardvorlage beginnen, sind Sie auf dem besten Weg zu einer barrierefreien Umfrage, die WCAG 2.1 AA erfüllt.

Achten Sie außerdem auf Folgendes:
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Beschreiben Sie alle Bilder mit ergänzendem Text.

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Links sollten klar beschrieben sein, damit die Befragten wissen, wohin sie führen.

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Beschreiben Sie allgemein, wie die einzelnen Eingabefelder und Validierungen zu verstehen sind, wie die Befragten durch Ihre Umfrage navigieren und wo und wie sie ihre Antworten geben. Erklären Sie verständlich und versetzen Sie sich in die Lage der Befragten.

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Vermeiden Sie Dropdown-Menüs und kreative Fragetypen wie Schieberegler oder Rankings, da sie mehrere WCAG-Kriterien nicht erfüllen. Bleiben Sie daher bei den gängigsten Frageformaten.

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Achten Sie außerdem auf Schriftgröße und Kontrastverhältnis. Transparente Hintergründe und helle Farben sehen gut aus, können für Befragte mit Sehbehinderung aber sehr schwer lesbar sein. Bleiben Sie daher bei unseren Standardvorlagen, in denen wir für die richtigen Kontrastverhältnisse gesorgt haben.

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Bleiben Sie generell bei den Standardelementen. Wenn Sie spezielle Skripte oder Ähnliches verwenden, können diese möglicherweise nicht von Screenreadern oder anderen assistiven Technologien gelesen werden.
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Fragetypen, die wir empfehlen

  • Kategoriefragen
  • Matrixfragen
  • Textfelder
  • Kommentarfelder
  • Zahlenfelder
  • Fließtext
  • Gerne können Sie auch die Standard-Smileys von Peoplexact in Matrix- und Kategoriefragen verwenden

Müssen auch private Unternehmen WCAG einhalten?

Ja und nein. Private Unternehmen sind nicht verpflichtet, WCAG 2.1 AA zu erfüllen. Weder die EU noch das W3C verhängen Bußgelder, weil die Website oder Umfrage eines Unternehmens nicht barrierefrei ist.

Es ist aber gute Praxis und ein Zeichen von Sorgfalt, sich in die Lage der Befragten zu versetzen. Denn ganz gleich, warum Sie Daten erheben – eine hohe Rücklaufquote ist immer wünschenswert. Auch private Unternehmen sollten soziale Verantwortung übernehmen – und es ist zudem relativ einfach. Und schließlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass die WCAG-Anforderungen künftig auch für den privaten Sektor gelten werden. Warum also nicht der Konkurrenz einen Schritt voraus sein?

Juristische Beraterin

Pernille Nyholm Gaarskjær

+45 60 36 13 82